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Förderung Familienurlaub

Familien-Unterstützung

Zuschüsse für Familienurlaub

Für kinderreiche und einkommensschwächere Familien, für Alleinerziehende oder auch für Familien mit behinderten Familienangehörigen kann es Zuschüsse für die Familienerholung in einer gemeinnützigen Familienferienstätte wie dem Allgäuhaus geben.

Förderung durch die Bundesländer

Einige Bundesländer unterstützen Familien nach eigenen Kriterien (Wohnsitz, Einkommen, Urlaubsdauer). Nähere Auskünfte, welches Bundesland Zuschüsse für Familienurlaub gewährt, erhalten Sie im Allgäuhaus.
www.bag-familienerholung.de/urlaubszuschuss/foerderungen

Beantragung

Die Zuschüsse müssen von den Familien bei ihrem Bundesland beantragt werden. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
Da die Kosten für einen Ferienaufenthalt durch einen „Individualzuschuss" deutlich niedriger ausfallen, lohnt sich eine Erkundigung bei der zuständigen Stelle immer.

G-Preise - Gemeinnützige Preise

Die günstigeren Preise für die gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung gelten für Gäste, deren Einkommen geringer ist als die auf dem Anmeldeformular zu berechnende Einkommensgrenze.

S-Preise - Standardpreise

Die höheren Standardpreise gelten für die Gäste, deren Einkommen höher liegt, als die berechnente Einkommensgrenze.

Wir helfen weiter

Sollten Sie unsicher sein oder Fragen zur Berechnung haben, helfen wir vom Allgäuhaus gerne weiter.

Nähere Auskünfte, welches Bundesland Zuschüsse für Familienurlaub gewährt, erfahren Sie über die aufgeführten Verlinkungen.

Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland Pfalz
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Saarland
Schleswig-Holstein
Thüringen

Zuschüsse für Groß- und Mehrlingsfamilien

Familienerholung für Groß- und Mehrlingsfamilien wird teilweise gefördert.
Eine individuelle Beratung und mehr Informationen erhalten Sie hier:

Zuschüsse für Familienerholung