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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Auf Nummer Sicher

In Zusammenarbeit mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH können Sie Ihren Urlaub in unserem Haus mit einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung der Union Reiseversicherung AG absichern.

Bei der Anmeldung in unserem Haus bieten wir Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit an. Die Police kostet pro Reiseteilnehmer 7,50 € (Stand: 01.01.2017).
Sollten Sie die Versicherung wünschen setzen Sie bitte das entsprechende Kreuz im Anmeldeformular.

Versicherungsumfang

Die Union Reiseversicherung AG gewährt dem namentlich genannten Reisevertragspartner gemäß Reisebestätigung Versicherungsschutz zur Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Auszug aus den Versicherungsbedingungen (Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (ABRV))
Die vollständigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen erhalten Sie von der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH.

2. Unter welchen Voraussetzungen erstattet die Union Reiseversicherung die Stornokosten?
2.1 Versicherungsschutz
besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen ist:
- Tod
- schwere Unfallverletzung
- unerwartet schwere Erkrankung
- unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
- Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder einer mitreisenden Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und die Agentur für Arbeit der Reise zugestimmt hat.
2.2 Risikopersonen sind
a) die Angehörigen der versicherten Person, definiert als: Ehepartner, Kinder, Eitern, Enkel, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerin und Geschwister;
b) der Lebenspartner der versicherten Person oder einer der versicherten mitreisenden Personen;
c) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen;
d) diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versiched haben, und deren Angehörige (definiert in 2a); Haben mehr als sechs Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikoperson.

6. Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person?
Die versicherte Person trägt einen Selbstbehalt. Dieser beträgt mindestens 25,- € je Person, soweit nichts anderes vereinbart. Wurde die Reise wegen Krankheit nicht angetreten, so beträgt der Selbstbehalt 20% der Stornokosten, mindestens jedoch 25,- € je Person.

Für den Fall eines Reise-Rücktrittskosten-Schadens:
Für die Bearbeitung Ihres Reise-Rücktrittskosten-Schadens benötigen wir folgende Unterlagen/Informationen:
1) Vollständig ausgefüllte Reise-Rücktrittskosten-Schadenanzeige, erhältlich bei der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH.
2) Den OriginalSicherungsschein.
3) Reisebestätigung des Veranstalters mit Angabe der gebuchten Leistung, der Reiseteilnehmer und des Reisepreises.
4) Rücktrittsgebührenrechnung des Veranstalters oder Belege über zusätzliche Rückreisekosten.
5) Geeignete Beweismittel für den Eintritt des Schadenfalles, z.B. ärztliches Attest (bitte unbedingt die ärztliche Bescheinigung der Reise-Rücktrittskosten-Schadenanzeige beim Arzt vorlegen) oder polizeiliche Bestätigung eines Unglücksfalles. Bitte richten Sie Ihre Ansprüche möglichst unter Beilage der vorgenannten Unterlagen/Informationen an:
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold, Tel. 05231/603-0, Fax 05231/603-197. Von dort erhalten Sie auch den von Ihrem Arzt auszufüllenden Attestvordruck/Schadenanzeige.

Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise für den Schadenfall:
- Bitte beachten Sie, dass sich der Versicherungsschutz nur auf zur Zeit der Buchung unvorhersehbare und nicht bekannte Ereignisse erstreckt. Bei bestehenden Krankheiten ist zur Zeit der Buchung eine begründete fachärztliche Bestätigung über die Reisefähigkeit für die gebuchte Reise erforderlich.
- Tritt eine erhoffte Heilung oder Besserung einer schweren Erkrankung oder Unfallverletzung nicht ein, und wird deshalb später storniert, so werden die dadurch entstehenden höheren Stornokosten nicht erstattet.

Ersatzreise-Versicherung
Ersatzreise: Der Versicherer erstattet den vollen Reisepreis, wenn die versicherte Reise aus den in Ziffer 2 genannten Gründen in der ersten Hälfte der gebuchten Reisedauer abgebrochen wird. Erfolgt der Reiseabbruch später, so wird der nicht in Anspruch genommene Teil der gebuchten Reiseleistung anteilig erstattet.

Be Rückfragen und im Schadenfall wenden Sie sich bitte an:
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Klingenbergstraße 4
32758 Detmold,
Tel. 05231/603-0

Versicherungsschein als Download